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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Two Stories GmbH in CH-5014 Gretzenbach („Two Stories“) und dem Kunden. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen durch Two Stories und legen die Rechte und Pflichten von Two Stories und dem Kunden fest. Abweichende Bestimmungen, die schriftlich oder elektronisch (insb. Per E-Mail) zwischen Two Stories und dem Kunden vereinbart werden, gehen diesen AGB vor. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn sie zwischen Two Stories und dem Kunden schriftlich oder elektronisch (insb. per E-Mail) vereinbart worden sind.

Vertragsabschluss

Die Preise von Produkten und Dienstleistungen in Offerten der Two Stories gelten als Angebot, welches jedoch unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der durch Two Stories einzubauenden Komponenten steht. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die schriftliche oder elektronische (insb. per E-Mail versendete) Auftragsbestätigung von Two Stories per E-Mail gegenüber Two Stories bestätigt bzw. angenommen hat.

Zahlungskonditionen

Bei Auftragserteilung stellt Two Stories dem Kunden 50% der Auftragssumme in Rechnung, welche der Kunde mit einer Frist von 10 Tagen zu bezahlen hat. Die restlichen 50% sind bei Abholung des Fahrzeugs fällig.

Liefertermin / Verzug / Rücktrit des Vertrags

Bei Teil- und Vollausbauten kann von Seiten Two Stories kein Liefertermin garantiert werden. Dies aufgrund der unsicheren Liefersituation im Automobilmarkt und weil Two Stories abhängig von den Zulieferern der einzubauenden Komponenten ist. Two Stories versucht jedoch, dem Kunden einen unverbindlichen Liefertermin anzugeben und diesen auch einzuhalten.

Ein Rücktrit vom Vertrag seitens des Kunden aufgrund der Bauverzögerung des vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Fahrzeugs ist nur gegen Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe von 15% der Auftragssumme an Two Stories möglich und ansonsten ausgeschlossen.

Gewährleistung/Garantie

Two Stories gewährt eine Garantie für Sachmängel während einem Zeitraum von 24 Monaten ab Ablieferung des Fahrzeugs. Keine Gewährleistung besteht indes bei nicht fachgerechter Anwendung und Nutzung des Fahrzeugs und/oder der darin verbauten Komponenten durch den Kunden. Die Gewährleistung für im Fahrzeug des Kunden durch Two Stories verbaute Geräten richtet sich nach und entspricht der Gewährleistung, welche der Hersteller des jeweiligen Geräts gegenüber Two Stories abgegeben hat. Gewährleistungsrechte bestehen nur dann, wenn der Kunde allfällige Mängel unmitelbar nach deren Auftreten an Two Stories meldet. Two Stories haftet nicht für Mängel am Fahrzeug selbst. Solche Mängel muss der Kunde gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs, resp. dem Autohaus geltend machen.

Automobilsteuer Richtlinie 68 (nur bei gebrauchten Lieferwagen anwendbar; Fahrzeuge mit Personenwagenzulassung sind davon ausgenommen)

Die in Rechnung gestellten Umbau Arbeiten gelten als Herstellung im Sinne des Automobilsteuergesetzes vom 21. Juni 1996 (SR 641.51) und unterliegen der Automobilsteuer. Das Automobil muss bei einer zuständigen Zollstelle zur Besteuerung angemeldet werden (siehe Richtlinie 68 der Internetseite der Eidgenössischen Zollverwaltung). Die Deklaration sowie die Bezahlung dieser Automobilsteuer Richtlinie 68 obliegt dem Kunden. Two Stories ist in keiner Weise für eine nicht Deklaration durch den Kunden zu belangen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Two Stories und dem Kunden unterstehen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz Two Stories GmbH in Gretzenbach SO.

Two Stories, im Juni 2023

CHE-287.795.070